AUSBILDUNG BEI DER STADT
Praxisintegrierte Ausbildung zum*r Staatlich anerkannten Erzieher*in; Schwerpunkt Jugendarbeit und Heimerziehung

Du möchtest mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und deren Entwicklung begleiten? Du bist begeisterungsfähig, neugierig und einfühlsam? Bei der Praxisintegrierten Ausbildung zum*zur Erzieher*in bist Du von Anfang an zwei Tage in der Woche in der Praxis tätig und lernst so den pädagogischen Alltag kennen. Parallel besuchst Du an drei Tagen in der Woche die Fachschule für Sozialpädagogik im Regionalen Bildungszentrum in Kiel.

PIA ermöglicht Dir so, theoretisches Wissen direkt mit eigenen Praxiserfahrungen zu verknüpfen. Du bekommst zudem über drei Jahre eine Ausbildungsvergütung.

Es gibt die Möglichkeit die Praxisphasen in dem Schwerpunktbereich der Jugend- und Mädchen*arbeit zu absolvieren oder in einem Jugendhaus in der Heimerziehung.  

Ziel in der Offenen Jugendarbeit ist es junge Menschen zur Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement zu befähigen. Die Treffs sind dabei besondere Aneignungs- und Erfahrungsräume in dem die Wünsche und Interessen der Besucher*innen aufgegriffen werden und den Treffalltag bestimmen. Du bist Teil eines professionellen Teams und lernst die Umsetzung der Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Praxis kennen. 

Die städtischen Heimeinrichtungen ("Jugendhäuser") sind jeweils der Lebensmittelpunkt für bis zu 10 Jugendliche, die (vorübergehend) nicht in ihrem Elternhaus leben können oder als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. Die Jugendlichen leben dort für begrenzte Zeit oder bis sie in der Lage sind, selbstständig in einer Wohnung zu leben. Die Jugendlichen müssen mit Unterstützung der Fachkräfte höchst schwierige Lebenssituationen bewältigen. 

Während deiner praxisorientierten Ausbildung bieten wir dir eine regelmäßige Begleitung durch eine qualifizierte Praxisanleitung in den Jugend- bzw. Mädchen*treffs oder im Jugendhaus.

Unterstütze Kinder und Jugendliche Handlungskompetenzen für die alltäglichen Lebensbewältigung zu erwerben und begleite sie bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Persönlichkeit. 

Vielleicht bringst Du aus einer vorherigen Ausbildung oder aus deinen privaten Interessen bereits spannenden Fähigkeit und Kompetenzen mit, die Du in die Arbeit mit den Kindern einbringen kannst. 

 Schulische Voraussetzung:

 Mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss

Berufliche Voraussetzung:

  • Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
  • Der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
  • Eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für die Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt.
  • Bei Abschluss im Ausland, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen“
  • Beziehungsfähigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Positive Lebenseinstellung und Lernbereitschaft
  • Flexibilität, Kreativität und Fantasie in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit
  • Fähigkeit zur Reflexion, auch der eigenen Sozialisation und Wertehaltung
  • Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • In den Jugendhäusern die Bereitschaft zur Arbeit zu ungünstigen Zeiten, nachts und am Wochende-, für Minderjährige ist Nachtarbeit ausgeschlossen
  • für Bewerber*innen, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis nach dem Masernschutzgesetz

Drei Jahre

Praxis: Die praktische Ausbildung erfolgt in einem städtischen Jugend- und Mädchen*treff oder in einer städtischen Heimeinrichtung ("Jugendhaus").

Theorie: Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Fachschule für Sozialpädagogik im Regionalen Bildungszentrum in Kiel, Königsweg 80. 

  • Kennenlernen der Einrichtung und der Hauskonzeption sowie der einrichtungssprezifischen Arbeitsschwerpunkte
  • Die Arbeit mit pädagischen Prinzipien der Offenen Jugendarbeit oder der Heimerziehung erfahren
  • Strukturelle Charakteristika wie u.a. Freiwilligkeit und Diskursivität erleben und Beziehungsarbeit gestalten
  • Mitgestaltung des pädagogischen Treff- oder Jugendhausalltags
  • (Selbst-)Bildungsprozesse fördern und begleiten
  • Eigene professionelle Wertevorstellungen und Haltungen entwickeln
  • Arbeitsweise und Arbeitsstrukturen des Teams kennenlernen
  • Netzwerkarbeiten und Sozialraumorientierung 
  • Projektarbeit ("Beatz im Park", "Junge Bühne", "Jugenddisco", "Treff am Strand")
  • Gruppenangebote innerhalb eines Jugendhauses und einzelfallbezogene Unterstützung in Zusammenarbeit mit der Bezugsbetreuung
  • Methoden der Selbstreflektion lernen und anwenden
  • Einblick in Qualitätsentwicklungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Heimerziehung
  • Führung von pädagogischen Aufzeichnungen und Dokumentationen

Vergütung auf der Grundlage des TVAöD - Besonderer Teil Pflege

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 1. März 2024 (brutto)

1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 Euro

Bei Schichtarbeit werden Zulagen nach dem TVAöD gewährt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, absolvieren die Bewerber*innen einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch weitere Auswahlschritte und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.

Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.

WICHTIG ZU WISSEN

Jetzt bis zum 30. April 2024 für den Ausbildungsbeginn am 1. August 2024 bewerben. Wir haben noch Plätze mit dem Praxisschwerpunkt in unseren Mädchen* - und Jugendtreffs. 

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