KLIMASCHUTZSTADT KIEL.100%
Verwaltung

Kieler Verwaltung spart Energie

Kieler Rathaus bei der Earth hour 2022 - öffnet vergrößerte Ansicht

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen, vom Absenken der Bürotemperatur bis zum Abschalten von Außenbeleuchtung, spart die Stadt Kiel in den öffentlichen Gebäuden, bei öffentlichen Infrastrukturen und den Eigenbetrieben Energie ein.

Die Maßnahmen sind in einem Stufenplan zusammengefasst, der sukzessive umgesetzt wird.

Zum Stufenplan der Kieler Verwaltung

Ausgezeichneter Klimaschutz – European Energy Award für Kiel

Logo des European Energy Award

Der Klimaschutz in Kiel hat für die Verwaltung der Landeshauptstadt hohe Priorität. Als „Klimaschutzstadt“ arbeiten wir kontinuierlich daran, Energie möglichst effizient zu nutzen.

2014, 2018 und 2022 ist Kiel mit dem European Energy Award® Gold ausgezeichnet worden. 2022 als bestbewertete Kommune in Deutschland. Die Landeshauptstadt Kiel hat damit das europaweit höchste Zertifikat für praktizierten kommunalen Klimaschutz erhalten.

European Energy Award

Kieler Energiequartiere

Karte der Energiequartiere

Seit 2008 sind die Kieler Energiequartiere als wichtige Bausteine für den Klimaschutz im Kieler Energie- und Klimaschutzkonzept verankert.

In verschiedenen Quartieren der Stadt werden Projekte initiiert und gemeinsam mit Akteuren vor Ort durchgeführt. Am Anfang steht dabei eine Analyse, welche Potentiale im jeweiligen Quartier bestehen und genutzt werden können.

Ziel ist es, den Energiebedarf und die CO2-Emissionen wirtschaftlich und nachhaltig zu senken und dadurch den Klimaschutz zu stärken.

Zu den Kieler Energiequartieren

Innerstädtisches Contracting

Innerstädtisches Contracting ist ein Modell, mit dem Energie- und Wasser-Sparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen finanziert werden können.

Dabei stellt die Stadt Mittel für Sparmaßnahmen zur Verfügung. Auf Basis der berechneten Einsparung bei den Energiekosten werden über den Amortisationszeitraum jährliche Raten für die Rückzahlungen der Intracting-Mittel vereinbart.

Durch diese Art der Finanzierung können Energiesparmaßnahmen deutlich schneller und effektiver umgesetzt werden.


Energieeffizienzprojekte

Klärwerk Bülk bei der Installation der LED-Beleuchtung
Klärwerk Bülk bei der Installation der LED-Beleuchtung | Bild: Arne Gloy / LH Kiel

Das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel unterstützt städtische Liegenschaften sowie freie Träger von Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendhilfe bei der Durchführung von Energieeffizienzprojekten. Erfolgreich durchgeführt wurden Projekte zur:

  • Beleuchtungsumrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung
  • Kühlgeräteaustausch gegen energieeffiziente A+++ Geräte

Finanziert wurden die Projekte über Fördermittel der Landeshauptstadt Kiel und die Nationale Klimaschutzinitiative.

Zu den Energieeffizienz-Projekten

Klärwerk Bülk

Das Klärwerk aus der Vogelperspektive - öffnet vergrößerte Ansicht

Das Klärwerk Bülk ist für die Entsorgung der Abwässer der Landeshauptstadt Kiel und der 20 angeschlossenen Umlandgemeinden verantwortlich. Ziel der Landeshauptstadt Kiel ist es, die Abwasserreinigung klimaneutral zu betreiben.

Erfahren Sie mehr über die konkreten Maßnahmen, um den klimaneutralen Betrieb zukünftig zu gewährleisten.

Das Klärwerk Bülk

Mehr Infos zum Handlungsbereich Verwaltung

Der Handlungsbereich „Verwaltung“ (entspricht dem Sektor „kommunaler Einflussbereich der Landeshauptstadt Kiel“ im Endbericht des Masterplan 100% Klimaschutz) umfasst den Endenergieverbrauch der kommunalen Einrichtungen und Immobilien (67 Prozent), der Straßenbeleuchtung, Ampel- und Signalanlagen (4 Prozent), des Städtischen Krankenhauses (16 Prozent), des Klärwerks Bülk (8 Prozent) sowie des kommunalen Fuhrparks der Landeshauptstadt Kiel (5 Prozent).

Im Jahr 2014 hatte der Sektor einen Anteil von 3 Prozent am Endenergieverbrauch in der Landeshauptstadt Kiel und ist damit der kleinste betrachtete Sektor. Dies entspricht 145 Gigawattstunden.

Endenergieverbrauch im Sektor „Landeshauptstadt Kiel“

Auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel wurden im Jahr 2014 1.948.000 Tonnen CO2-äquivalenteTreibhausgas-Emissionen verursacht. Auch hier entfiel der kleinste Anteil der Emissionen analog zu der Verteilung des Endenergieverbrauchs mit einem Anteil von circa 4 Prozent auf den Bereich Verwaltung.

Die unterschiedlichen Anteile der Sektoren am Endenergieverbrauch und an den Treibhausgas-Emissionen resultieren aus den unterschiedlichen Treibhausgas-Intensitäten (Treibhausgasausstoß je Kilowattstunden Endenergie) der eingesetzten Energieträger (zum Beispiel Kraftstoffe im Handlungsbereich Mobilität gegenüber Strom und Erdgas im Bereich Wohnen & Konsum).

Treibhausgasemissionen im Sektor „Landeshauptstadt Kiel“

Im Rahmen der Erstellung der neuen Kieler Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ wurde besonderen Wert darauf gelegt den möglichen Weg zu einem klimaneutralen Kiel im Jahr 2050 gemeinsam mit den vielen verschiedenen Akteursgruppen in der Landeshauptstadt zu entwickeln.

Die Inhalte für den Handlungsbereich „Verwaltung“ der Landeshauptstadt Kiel wurden mit Akteuren im Rahmen des Workshops „Öffentliche Liegenschaften“ erarbeitet sowie in zusätzlichen Einzelgesprächen konkretisiert. Möglichkeiten zur Verankerung von Klimaschutz im Verhalten der Mitarbeiter*innen wurden im Workshop „Umsetzungsstrategien“ diskutiert.

Darüber hinaus wurden Abstimmungen mit den zuständigen Akteuren für die öffentliche Beleuchtung, das Klärwerk Bülk, das Städtische Krankenhaus sowie den kommunalen Fuhrpark vorgenommen. Die Ergebnisse daraus sind maßgeblicher Bestandteil der heutigen Klimaschutzstrategie.

So wurde gemeinsam mit den Kieler Akteuren und Einwohner*innen das Szenario „Workshopergebnisse“ entwickelt. Das Szenario orientiert sich direkt an den Abschätzungen der Workshop-Teilnehmer*innen, welche klimaschutzwirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs in den jeweiligen Handlungsbereichen umgesetzt werden können, um die Klimaneutralität zu erreichen.

Es handelt sich aufgrund der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, der zu erwartenden Akzeptanz bei den lokalen Akteuren und der Stabilität des Energiesystems um das vom Gutachter empfohlene Szenario für die Kieler Klimaschutzstrategie.

Energieeinsparpotenziale

Die Landeshauptstadt Kiel übernimmt eine Vorbildrolle bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und der Initiative zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele. Aus diesem Grund wurde die Zielsetzung für den Bereich der Verwaltung so definiert, dass die Halbierung des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2050 angestrebt wird.

Gegenüber dem Jahr 2014 können Einsparungen in Höhe von 44 Prozent erreicht werden, dies entspricht einer Endenergiemenge von circa 63 Gigawattstunden (dunkler Teil des Balkens). Der helle Teil des Balkens zeigt die bereits erzielten Einsparungen im Zeitraum 1990 – 2014.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Verwaltung - gemessen am Endenergieverbrauch - um den kleinsten Bereich handelt, stellen diese Einsparungen absolut betrachtet auch das geringste Potenzial zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs dar.

Energieeinsparpotenzial im Sektor „Landeshauptstadt Kiel“
Energieeinsparpotenzial im Sektor „Landeshauptstadt Kiel“

In Summe aller Sektoren kann in der Landeshauptstadt Kiel in diesem Szenario gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 eine Endenergieeinsparung von 44 Prozent erreicht werden.

Kurzfristige Zielsetzung bis 2020

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, bereits während der Laufzeit des Förderprogramms „Masterplan 100 % Klimaschutz“ (Ende 06/2020) deutlich zu machen, dass sie eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der lokalen Klimaschutzstrategie einnehmen kann und wird, um so weitere Akteure in der Stadt zu motivieren, selbst in verstärktem Maße für die Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes aktiv zu werden.

Gegenüber dem Jahr 1990 wird bis zum Jahr 2020 eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 14 Prozent angestrebt. Da sich der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 1990 bereits um 11 Prozent reduziert hat, bedeutet dies eine noch verbleibende Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 3 Prozent bis zum Jahr 2020.

Entsprechende Klimaschutzmaßnahmen für die verschiedenen Teilbereiche des Bereichs „Verwaltung“ wurden gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren entwickelt. Durch die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen würde sich der Treibhausgasausstoß im Bereich „Verwaltung“ bis zum Jahr 2020 um 49 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.

Die hohen Einsparungen im Bereich der Treibhausgas-Emissionen sind u.a. auf die Inbetriebnahme des Kieler Küstenkraftwerks im Jahr 2019 zurückzuführen, welches zu einer deutlich verringerten Treibhausgas-Intensität des erzeugten Stroms sowie der erzeugten Fernwärme führen wird.

Auch im Bereich „Verwaltung“ wurden Klimaschutzmaßnahmen identifiziert, um die Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen. Betrachtet wurden sowohl die Bereiche Gebäudesanierung / -neubau als auch die geringinvestiven Maßnahmen sowie Maßnahmen und Potenziale zur Reduzierung des Stromverbrauchs als auch das Nutzerverhalten.

Das Klärwerk Bülk und das städtische Krankenhaus als Sonderbauten wurden ebenso berücksichtigt wie die Dienstmobilität und der städtische Fuhrpark. Die Potenziale der einzelnen Maßnahmen wurden auf Basis von Literatur und der Erfahrungen aus anderen Kommunen abgeschätzt.

Die folgende Übersicht zeigt die unterschiedlichen Maßnahmen auf und die jeweilige Priorität hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.

Klimaschutzmaßnahmen für den Bereich „Verwaltung“

Umsetzungsmaßnahmen – Aufgaben des Masterplanmanagements

Neben den klimaschutzwirksamen Maßnahmen, die im Wesentlichen im Einflussbereich der unterschiedlichen Ämter liegen, wurde auch eine Vielzahl von Umsetzungsmaßnahmen entwickelt, die nach Möglichkeit durch das Masterplanmanagement der Landeshauptstadt Kiel zu initiieren sind.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sektorübergreifenden Maßnahmen, die ebenfalls unter den nachfolgenden Umsetzungsmaßnahmen aufgeführt sind.

Folgende Maßnahmenvorschläge wurden im Rahmen der Workshops erarbeitet:

  • K-101 Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen
  • K-102 Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene
  • K-103 Synergieeffekte mit weiteren strategischen Zielen identifizieren
  • K-104 Themenspezifischer Austausch mit verschiedenen Fachämtern / Eigenbetrieb Beteiligungen
  • K-105 Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung
  • K-106 Fortführung european energy award
  • K-107 Nutzung kommunaler Förderprogramme
  • K-108 Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich
  • K-109 Analyse Optimierung kommunaler Fuhrpark / Elektromobilität
  • K-110 Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell
  • K-111 Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische Events
  • K-112 Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen
  • K-113 Müllvermeidung
  • K-114 Aufbau Energiemanagement Städtisches Krankenhaus
  • K-115 Angebotsoptimierung in städtischen / öffentlichen Kantinen
  • K-116 Stadtgrün erweitern
  • K-117 Erfahrungsaustausch und Vernetzung zum Thema „öffentliche Liegenschaften“
  • K-118 Prüfung, Weiterentwicklung und ggf. Verstetigung bestehender Formate und Projekte
  • K-119 Ausbildung und Einsatz von Energiescouts
  • K-120 FSC-Zertifizierung für Holz aus Kieler Wäldern
  • K-121 E-Government / papierfreies Büro
  • K-122 Energie- und Klimaschutzschulungen für Hausmeister*innen
  • K-123 Auflagen bei Grundstücksverkäufen
  • K-124 Identifizierung von Pilotquartieren für Nachverdichtung und Revitalisierung
  • K-125 Verknüpfung der Handlungsfelder Stadtumbau und Energieeffizienz
  • K-126 Abbau von Hemmnissen bei der Nachverdichtung
  • K-127 Prüfung Installation erneuerbaren Energien auf dem Gelände des Klärwerks
  • K-128 Prüfung von Freiflächen für die Nutzung durch erneuerbare Energien
  • K-129 Prüfung geeigneter Kompensationsmaßnahmen verbleibender CO2-Emissionen
  • K-130 Kontinuierliche Evaluation der Maßnahmen hinsichtlich der Zielerreichung des gesetzten Sektorziels bis 2020
  • K-131 Definition und Beantragung der Fördergelder für die ausgewählte Einzelmaßnahme
  • Ü-101 Vernetzung ehrenamtlicher Klimaschutzinitiativen
  • Ü-102 Leuchtturmprojekte
  • Ü-103 Ausweitung des Klimaschutzfonds
  • Ü-104 Klimaschutz in Schulen, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen
  • Ü-105 Thematische Arbeitskreise
  • Ü-106 Projekt „Wohnen leitet Mobilität“
  • Ü-107 Energetische Quartierskonzepte
  • Ü-108 Klimapat*innen in Stadtteilen
  • Ü-109 Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement
  • Ü-110 Schülerklimagipfel
  • Ü-111 Kooperation mit „Kiel gemeinsam gestalten“
  • Ü-112 Kooperation mit „rundem Tisch mit sozialem Wohnungsbau“
  • Ü-113 Landes- und bundesweite Aktionstage nutzen
  • Ü-114 Begleitung der Maßnahmenumsetzung
  • Ü-115 Monitoring und Controlling der Maßnahmenumsetzung
  • Ü-116 Regelmäßiger Fortschrittsbericht
  • Ü-117 Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz
  • Ü-118 Anpassung der Klimaschutzstrategie
  • Ü-119 Ermittlung von Schornsteinfegerdaten zur Hochrechnung des Heizölverbrauchs
  • Ü-120 Regionalwirtschaftliche Betrachtung des Klimaschutzes in der Landeshauptstadt Kiel

Zu den weiteren Handlungsbereichen


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